Familien- und Erbrecht
Unsere Fachanwälte für Familien- und Erbrecht beraten und vertreten Mandanten u.a. bei der Erstellung von Eheverträgen, beim Abschluss von Scheidungsfolgevereinbarungen, in streitigen Auseinandersetzungen bei Ehescheidungen sowie bei der Gestaltung von Testamenten, sonstigen Nachfolgeregelungen (insbesondere Erbverträgen) und bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Darüber hinaus sind wir auch als Testamentsvollstrecker tätig.