Bank- und Kapitalmarktrecht
Wir verfügen über langjährige und ausgezeichnete Expertise in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Zu unseren Mandanten zählen insbesondere Banken, Sparkassen und sonstige Finanzdienstleister. Wir beraten u.a. in den Bereichen Zahlungsverkehr, Kreditverträge, Kapitalbeteiligungen, Anlageberatung, Prospekthaftung sowie Fonds und vertreten unsere Mandanten in zivilprozessualen Auseinandersetzungen.